Kündigung

  • von Helmut Kammann
  • 15 Apr., 2019

Die Abmahnung wegen eines Zahlungsverzugs

Ein Mietrückstand mit 2 Monatsmieten reicht für eine Kündigung aus. Aber auch bei der Zahlung von geringeren Beträgen können Sie trotzdem kündigen. Der Kündigungsgrund ist dann die stets unpünktliche Zahlung des Mieters. Es handelt sich dabei also um das unzuverlässige Verhalten Ihres Mieters und nicht in erster Linie um die nicht gezahlten Mieten.

Mahnen Sie den Mieter in diesen Fällen vor einer Kündigung ab. Es handelt sich um eine Vertragsverletzung, die Ihr Mieter durch eine Abmahnung ändern kann.

Muster für eine Abmahnung:

Sehr geehrte/r ...,

aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens erteile ich Ihnen eine

A b m a h n u n g.

Ich habe festgestellt, dass Sie Ihre Miete nicht in vereinbarter Weise zahlen. Im Monat … erhielt ich die Miete einschließlich der Vorauszahlung auf Betriebskosten erst am … auf meinem Girokonto gutgeschrieben. Die Miete für den Monat ... wurde erst am … und für den Monat … erst am ... gutgeschrieben.

Die Miete muss nach dem Gesetz und nach dem Mietvertrag, monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats zur Gutschrift gebracht worden sein.

Ich fordere Sie hiermit auf, sich künftig an diese Vereinbarung zu halten.

Im Falle weiterer unpünktlicher Mietzahlungen behalte ich mir ausdrücklich vor, das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift



Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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