Kündigungsgrund

  • von Helmut Kammann
  • 22 Mai, 2019

Gefahr eines Wohnungsbrands durch alkoholisierten Mieter ist Kündigungsgrund

Wenn ein alkoholisierter Mieter die Gefahr eines Wohnungsbrands herbeiführt, weil er beispielsweise eine Herdplatte nicht ausschaltet, sind Sie als Vermieter zumindest zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt. Dies entschied das Landgericht Itzehoe im Dezember 2018.

Ein Mieter und sein Vermieter stritten über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung des Vermieters. Anlass für die Kündigung war, dass der Mieter in alkoholisiertem Zustand in seiner Mietwohnung eingeschlafen war und eine Herdplatte auf der ein Topf mit Essen stand angelassen hatte. Außerdem hatte der Mieter den Backofen angelassen. Mitbewohner des Hauses waren durch die Signale eines Rauchmelders alarmiert worden. Die Feuerwehr war gerufen worden. Wegen der Gefahr des Wohnungsbrands kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Bei dem Mieter wurde dann eine paranoide Schizophrenie sowie eine schwere Depression mit psychotischen Symptomen festgestellt. Dennoch hielt der Vermieter an der Kündigung fest und verklagte den Mieter auf Räumung der Mietwohnung.

Mit Erfolg! Das LG Itzehoe entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Vermieters. Die fristlose Kündigung war zwar nicht rechtmäßig und deshalb unwirksam. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung wirkte jedoch zu Lasten des Mieters. Der drohende Brand stellte eine schwer wiegende Vertragsverletzung des Mieters dar. Die eingetretene Gefahr führte dazu, dass ein Verschulden des Mieters vermutet werden konnte. Der Mieter hätte nun nachweisen müssen, dass ihn keine Schuld traf. Einen solchen Nachweis konnte der Mieter jedoch nicht erbringen (LG Itzehoe, Urteil v. 21.12.18, Az. 9 S 15/18).

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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